VERKEHRSZIVILRECHT

Verkehrszivilrecht, wie zum Beispiel:

  • Schadensersatzrecht nach Verkehrsunfällen (Sach- und Personenschäden)
  • sämtliche Schadenspositionen wie Reparaturkosten nach Gutachten oder Reparatur
  • Kosten für Sachverständige, Verdienstausfall, Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Wertminderung, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten
  • Unfälle im Ausland oder mit ausländischen Kraftfahrzeugen
  • Autokauf von Neu- oder Gebrauchtwagen, Leasing
  • Streit mit der Werkstatt nach einer Kfz-Reparatur

Wie alle Bereiche des täglichen Lebens, wird auch das Verkehrsrecht immer komplizierter, wir verfügen über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und beraten Sie professionell und kompetent.

Nachfolgend sind einige wichtige Themen hierzu zusammengestellt:

Verkehrsunfall – Die Tricks der Versicherer

Immer häufiger bieten Haftpflichtversicherungen den Unfallgeschädigten nach einem Unfallschaden an, die komplette Schadensregulierung durch sogenannte Partnerunternehmen erledigen zu lassen. Dies beginnt damit, dass das beschädigte Fahrzeug beim Geschädigten abgeholt und nach der Reparatur wieder vor die Tür gestellt wird. So jedenfalls die schöne Werbeaussage der Versicherungswirtschaft. Doch der „Rundum – Sorglos – Service“ der Haftpflichtversicherungen birgt erhebliche Risiken für Sie. Die Versicherer wählen nicht den für Sie als Geschädigten besten, sondern den für die Versicherer betriebswirtschaftlich billigsten Weg der Schadensbeseitigung.

Auffällig beim „Rundum – Sorglos – Service“ der Haftpflichtversicherungen ist, dass, wenn überhaupt Schadensgutachten erstellt werden, die Schadenshöhe oft erheblich unter den Werten liegt, die durch einen unabhängigen und von Ihnen als Geschädigten beauftragten Kfz – Sachverständigen ermittelt wurden.

Darüber hinaus kommt es nicht selten vor, dass es schlichtweg „vergessen“ wird, Ihnen als Geschädigten aufgrund der Fahrzeugbeschädigungen eine Wertminderung zuzusprechen. Auch ist Ihnen als Geschädigten häufig nicht bekannt, dass die von den Haftpflichtversicherungen vermittelten Partnerwerkstätten keine markengebundenen Fachwerkstätten sind und dass durch die dort durchgeführte Reparatur Garantieansprüche verloren gehen können.

Hintergrund dieser oft inkorrekten Schadensabwicklung ist, dass die von der gegnerischen Haftpflichtversicherung mit der Regulierung beauftragten Sachverständigen und Autowerkstätten in einem derart starken finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Haftpflichtversicherung stehen, dass eine objektive Schadensbegutachtung und fachgerechte Schadensinstandsetzung nicht realisierbar sind.

Der deutsche Verkehrsgerichtstag hat daher den vermeintlichen „Rundum – Sorglos – Service“ der Versicherungswirtschaft abgelehnt und jedem Unfallgeschädigten dringend empfohlen, sich technisch, rechtlich beraten zu lassen und den Schaden in der vom Geschädigten ausgewählten Fachwerkstatt instand setzen zu lassen.

Verkehrsunfall – Vertrauen Sie auf Qualität und Kompetenz

Wir tragen Sorge dafür, dass Ihr Fahrzeug nach einem Unfall mit der von Ihnen gewohnten und geschätzten hohen Qualität in Ihrer Wertstatt instandgesetzt wird. Sie haben das Recht, dass alle Reparaturen an Ihrem Fahrzeug nur durch geschulte und kompetente Mitarbeiter erledigt werden.

Daher sind wir seit Jahren erfolgreich im Bereich der Unfallschadenregulierung tätig. Vertrauen Sie der langjährigen gebündelten Kompetenz.

Verkehrsunfall – Sie entscheiden, wer Ihren Schaden begutachtet

Häufig meinen die Haftpflichtversicherungen dem Geschädigten gegenüber, dass der Gutachter der Versicherung schon auf dem Weg sei oder man einen Termin abstimmen wolle.

Spätestens jetzt sollten Sie die Notbremse ziehen und unsere Kanzlei mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Sie sollten jetzt nichts mehr dem Zufall oder der gegnerischen Versicherung überlassen. Jetzt müssen Sie handeln. Wir wissen, dass Eile geboten ist. Denn es gilt zunächst, den von der Haftpflichtversicherung bestellten Gutachter abzubestellen und einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensermittlung zu beauftragen. So ist gewährleistet, dass der von Ihnen beauftragte unabhängige Kfz-Sachverständige objektiv die Höhe des Fahrzeugschadens anhand der tatsächlichen Reparaturkosten in Ihrer Vertragswerkstatt ermittelt. Eventuelle Nebenkosten sowie die Wertminderung werden berücksichtigt.

Verkehrsunfall – Versicherer zocken

Eine Beobachtung ist nach wie vor aktuell: Ständig kürzen Haftpflichtversicherer bewusst Schadenspositionen mit dem Wissen, dass die Kürzung nicht korrekt ist. Die Haftpflichtversicherer kürzen bei der Schadensregulierung inzwischen geradezu systematisch fast jede übliche Schadensposition. Sie spekulieren darauf, dass Sie als Geschädigter sich nicht dagegen wehren werden. Und in statistisch wohl neunzig Prozent aller Fälle geht diese Strategie auf.

Wenn sich ein Geschädigter dagegen jedoch mit professioneller Hilfe zur Wehr setzt, gibt der Haftpflichtversicherer sehr oft schnell auf und zahlt die Differenz sofort, spätestens nach Eingang der Klage, nach. Er übernimmt dann auch die Prozess- und Anwaltskosten. Der Kläger nimmt danach die Klage zurück. Der Prozess wird also gar nicht erst geführt.

Um sich dieses Zocken der Haftpflichtversicherer zu ersparen, ist zu empfehlen, die komplette Unfallschadensregulierung sofort und von Anfang an von unserer Kanzlei abwickeln zu lassen.

Verkehrsunfall – Wer zahlt den Anwalt

Der größte Dorn im Auge der Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall sind unabhängige Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte. Warum? Unabhängige Kfz-Sachverständige ermitteln den objektiven Schaden für Sie als Geschädigten und der Rechtsanwalt trägt dafür Sorge, dass Sie das alles bekommen, was Ihnen nach dem Gesetz zusteht. Der gegnerische Haftpflichtversicherer wird sich hüten, Ihnen alle Ansprüche aufzuzählen, die Ihnen nach dem Gesetz zustehen, wozu er auch nicht verpflichtet wäre.

Sie haben daher das Recht, unsere Kanzlei sofort nach einem Verkehrsunfall damit zu beauftragen, Ihre Rechte wahrzunehmen.

Weil kein Laie absehen kann, was und wie viel ihm zusteht, dürfen Sie als Unfallopfer sofort einen Anwalt einschalten. Das gilt selbst in eindeutigen Fällen und auch wenn die Versicherung zusagt, zahlen zu wollen. Dies entspricht dem Grundsatz der „Waffengleichheit“, sagt die ganz herrschende deutsche Rechtsprechung.

Schließlich helfen wir, wenn sich alles hinzieht. Bei Verletzten versuchen einige Versicherer systematisch, das Unfallopfer „weich zu klopfen“, indem generell eine Mitschuld unterstellt wird.

Die Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte, die von Anfang an durch unsere Kanzlei vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Ein weiteres Argument für den Kontakt zum Anwalt: Bei kleinen Schäden prüft Ihre eigene Versicherung nicht selten nur oberflächlich, ob Sie tatsächlich unschuldig waren und räumt kurzerhand eine Teilschuld ein. Für Ihre Versicherung ist das risikolos, da Sie als Kunde Ihren Schadenfreiheitsrabatt verlieren und künftig höhere Prämien zahlen.

Keine Angst vor den Kosten! Die Kosten für unsere Tätigkeit trägt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Versicherung.

Verkehrsunfall – kostenlose Erstberatung

Die Kanzlei Malmström & Dahlmann bietet Ihnen darüber hinaus exklusiv nach einem Verkehrsunfall eine kostenlose Erstberatung an.

Wir möchten, dass Sie schnell und umfassend erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Daher bieten wir allen Unfallgeschädigten eine kostenlose Erstberatung an. Im ersten kostenlosen Gespräch besprechen wir mit Ihnen gern, welche Ansprüche Sie haben, wie Sie jetzt weiter vorgehen sollten und wie wir Ihnen helfen können.

Sichern Sie Ihre Rechte und vereinbaren Sie sofort nach einem Verkehrsunfall einen Termin mit der Kanzlei Malmström & Dahlmann für eine kostenlose Erstberatung. So bleibt der Kontakt zum Anwalt ohne Risiko und im Ergebnis kostet Sie als Unfallopfer das nichts. Die Kosten für unsere Tätigkeit muss der Versicherer erstatten.