VERKEHRSSTRAFRECHT

Verkehrsstrafrecht, Straftaten im Straßenverkehr, wie zum Beispiel:

  • Trunkenheit im Straßenverkehr § 316 StGB
  • Verkehrsunfallflucht § 142 StGB
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr § 315b StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB
  • fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB
  • fahrlässige Tötung § 222 StGB
  • Nötigung § 240 StGB
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG
  • Entziehung der Fahrerlaubnis

Fehler im Straßenverkehr haben oft fatale Folgen. Bereits ein kürzeres Fahrverbot kann gerade auch für Selbstständige oder Berufskraftfahrer existenzvernichtend sein. Es ist daher wichtig, einen fachkundigen Berater zur Seite zu haben, der neben detaillierten Rechtskenntnissen über eine lange Berufserfahrung verfügt. Zudem ist es von zentraler Bedeutung, die richtige Strategie im Umgang mit den Behörden zu wählen. Herr Rechtsanwalt Dahlmann berät Sie ebenfalls über die Möglichkeit strafmildernder Maßnahmen, um beispielsweise die Sperrfrist zu verkürzen.

Unfallflucht – kein Kavaliersdelikt

So gilt Unfallflucht weitläufig als Kavaliersdelikt. Doch ist diese Meinung extrem gefährlich, da Unfallflucht hart bestraft wird. Es drohen nicht nur empfindliche Geldstrafen, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis (grundsätzlich 6 Monate) und der Verlust des Versicherungsschutzes.

Ferner werden in Flensburg grundsätzlich 2 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Bedenken Sie hierbei, dass die Fahrerlaubnis ab dem 1.Mai 2014 bereits ab 8 Punkten von der Verwaltungsbehörde entzogen wird.