Die zentralen Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei sind die Bereiche:
- Verkehrszivilrecht
- Unfallschadenregulierung
- Autokaufrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsverwaltungsrecht
- Versicherungsrecht
Darüber hinaus beraten und vertreten wir die automobilen Dienstleister, wie Autohäuser, Autovermietungen, Abschleppdienste und Kfz-Sachverständige, in den Bereichen:
- Forderungsinkasso
- Abwehr und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Abwehr und Geltendmachung vertraglicher Ansprüche
- Schadensmanagement
- Arbeitsrecht
- Werkvertragsrecht
- Zwangsvollstreckung
Wir bearbeiten für und zusammen mit den Dienstleistern im automobilen Bereich Haftpflichtschäden. Davon profitieren nicht nur die Kunden der Dienstleister.
Wir wickeln den kompletten Schaden ab und übernehmen die gesamte Korrespondenz.
Wir fordern für die Kunden der Dienstleister und damit für die Dienstleister alle Schadenspositionen ein. Die zunehmenden Kürzungen müssen in der Regel nicht geduldet werden.
Grundsätzlich muss die Versicherung des Unfallgegners unser Honorar für diesen Service bezahlen. Für die Dienstleister ist dieser Service in der Regel mit keinen Kosten verbunden.
In den Bereichen:
- Mietrecht
- Arbeitsrecht
- Insolvenzrecht
- Familienrecht
- Sozialrecht
arbeiten wir eng vernetzt mit qualifizierten Partnern/Innen zusammen.